Nordis Tipp

Naturstein und Linoleum brauchen verschiedene Reiniger. Das verrät kein Etikett von außen.

Ratgeber

Treppenhausreinigung: Wer ist zuständig und was gehört dazu?

Ob Mieter selbst putzen oder ein Dienstleister kommt, regeln Mietvertrag und Hausordnung. Das ist wichtig, damit Konflikte im Haus gar nicht erst entstehen.

Wer ist zuständig?

Ohne Regelung liegt die Pflicht zur Reinigung der Gemeinschaftsflächen beim Vermieter. Er kann sie im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter übertragen, zum Beispiel über einen Reinigungsplan, oder einen Dienstleister beauftragen.

Kosten für den Reinigungsdienst

Beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, können die Kosten der Gebäudereinigung grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Mietvertrag und Betriebskostenverordnung.

Warum viele Vermieter einen Dienstleister wählen

  • Kein Streit über Reinigungspläne unter Nachbarn.
  • Gleichbleibende Qualität, auch bei Urlaub und Krankheit.
  • Passende Mittel für Beläge wie Naturstein, Linoleum oder Fliesen.
  • Dokumentation und klare Zuständigkeit.

Was zur Treppenhausreinigung gehört

  • Stufen und Podeste kehren und feucht wischen.
  • Handläufe, Geländer und Türen abwischen.
  • Eingangsbereich, Fußmatten und Glas.
  • Briefkästen und Kellerzugang nach Plan.
  • Grundreinigung in größeren Abständen.

Was Fachwissen ausmacht

Falsche Reiniger greifen Naturstein an oder machen Linoleum stumpf. Ein Fachbetrieb wählt Mittel und Verfahren passend zum Belag und schützt so die Substanz des Hauses.

Unterhaltsreinigung

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Treppenhausreinigung auf Mieter übertragen?
Ja, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Fehlt eine Regelung, bleibt es in der Regel beim Vermieter.
Muss ich als Mieter selbst putzen?
Nur, wenn es vereinbart ist. Viele Vermieter beauftragen stattdessen einen Reinigungsdienst, damit es im Haus ruhig bleibt.