Grundsatzerklärung im Sinne des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
NordFlut Reinigungs- und Hausmeisterservice · Inhaber: Christopher Németh
Präambel
Die NordFlut Reinigungs- und Hausmeisterservice (nachfolgend „NordFlut") mit Sitz in Seeweg 2, 25792 Neuenkirchen, betrieben durch Inhaber Christopher Németh, bekennt sich zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln entlang der gesamten Lieferkette.
Wir sind uns bewusst, dass wirtschaftliche Tätigkeit Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben kann – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren Lieferanten und Dienstleistungspartnern. Diese Grundsatzerklärung legt unsere Erwartungen und Selbstverpflichtungen in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten fest.
1. Geltungsbereich
Diese Grundsatzerklärung gilt für den gesamten Geschäftsbetrieb von NordFlut, einschließlich:
- Alle eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Reinigungsdienstleistungen für private und gewerbliche Auftraggeber
- Direkte Lieferanten von Reinigungsmitteln, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmitteln
- Subunternehmer und externe Dienstleister, soweit eingesetzt
Hinweis: Als Kleinunternehmen im Sinne des § 267 HGB fällt NordFlut nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich des LkSG. Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht, um Transparenz gegenüber Auftraggebern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit zu schaffen.
2. Menschenrechtliche Grundsätze
2.1 Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
NordFlut lehnt jede Form von Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit kategorisch ab. Wir beschäftigen ausschließlich Personen im gesetzlich zulässigen Alter und stellen sicher, dass alle Arbeitsverhältnisse auf freiwilliger Basis beruhen. Von unseren Lieferanten und Partnern erwarten wir dasselbe Verhalten.
2.2 Faire Arbeitsbedingungen und gerechte Entlohnung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NordFlut erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn sowie die im Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks vorgesehenen Vergütungen. Überstunden werden nur in gesetzlich zulässigem Umfang geleistet und angemessen vergütet oder ausgeglichen.
2.3 Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung
NordFlut behandelt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung fair und ohne Diskriminierung. Wir fördern ein respektvolles Arbeitsumfeld und dulden kein Mobbing, keine Belästigung und keine Form von Ungleichbehandlung.
2.4 Vereinigungsfreiheit
Das Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen wird von NordFlut respektiert und nicht eingeschränkt.
2.5 Arbeitsschutz und Gesundheit
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für NordFlut höchste Priorität. Wir stellen geeignete persönliche Schutzausrüstung bereit, unterweisen unser Team regelmäßig in sicherheitsrelevanten Verfahren und führen Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes durch.
3. Umweltbezogene Sorgfaltspflichten
3.1 Umweltschonende Reinigungsmittel
NordFlut bevorzugt den Einsatz biologisch abbaubarer und umweltverträglicher Reinigungsmittel. Wir achten auf zertifizierte Produkte (z. B. mit EU-Ecolabel oder Blauem Engel) und minimieren den Einsatz von Substanzen, die schädlich für Gewässer oder aquatische Lebensräume sind.
3.2 Ressourcenschonung
Wir setzen Wasser, Energie und Verbrauchsmaterialien gezielt und sparsam ein. Mikroplastikfreie Reinigungstücher und wiederverwendbare Materialien werden bevorzugt. Abfälle werden sachgerecht getrennt und entsorgt.
3.3 Emissionen
NordFlut strebt an, den CO₂-Ausstoß durch effiziente Routenplanung, moderne Fahrzeugtechnik und den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge kontinuierlich zu reduzieren.
4. Lieferantensorgfalt
Bei der Auswahl von Lieferanten und Dienstleistungspartnern legen wir Wert auf:
- Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards (Mindestlohn, Sozialversicherung, Arbeitsrecht)
- Umweltkonforme Produktion und Entsorgung
- Keine Verwendung verbotener Substanzen oder Verfahren
- Transparenz über Herkunft und Zusammensetzung von Reinigungsmitteln und Materialien
Neue Lieferanten werden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Bei Hinweisen auf Verstöße behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu überprüfen oder zu beenden.
5. Korruptionsprävention
NordFlut lehnt jede Form von Korruption, Bestechung und unlauterem Wettbewerb ab. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, Interessenkonflikte offenzulegen und keine unangemessenen Vorteile zu gewähren oder anzunehmen.
6. Beschwerdemechanismus / Hinweisgebersystem
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten sowie Auftraggeber, die Hinweise auf mögliche Verstöße gegen diese Grundsätze haben, können sich direkt an den Inhaber wenden:
Christopher Németh
NordFlut Reinigungs- und Hausmeisterservice
Telefon: 04837 2009819
E-Mail: info@nordflut.de
Hinweise können vertraulich erstattet werden. Repressalien gegenüber Hinweisgebern werden nicht toleriert.
7. Umsetzung und Überprüfung
Diese Grundsatzerklärung wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen des Geschäftsbetriebs oder der Lieferkette überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Inhabers.
NordFlut fördert eine offene Unternehmenskultur, in der Bedenken frei geäußert werden können und Verbesserungen aktiv angestrebt werden.
8. Unterzeichnung
Diese Grundsatzerklärung wurde von der Unternehmensführung der NordFlut Reinigungs- und Hausmeisterservice verabschiedet und tritt mit Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Büsum, Januar 2024
Christopher Németh
Inhaber, NordFlut Reinigungs- und Hausmeisterservice