Die Regel
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb von Wäldern vom 1. März bis 30. September nicht radikal zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Der Schutz gilt Brutvögeln und anderen Tieren.
Was trotzdem erlaubt ist
- Schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der Zuwachs entfernt wird.
- Schnitte, wenn keine brütenden Vögel gestört werden: vorher prüfen, ob Nester vorhanden sind.
- Kräftiger Rückschnitt außerhalb des Zeitraums, also von Oktober bis Ende Februar.
Landesrecht und Gemeindesatzungen können abweichen. Im Zweifel bei der Gemeinde oder Naturschutzbehörde nachfragen.
Typische Fehler
- Im Frühjahr zu spät stark zurückschneiden.
- Nester übersehen.
- Mit stumpfem Werkzeug arbeiten: ausgefranste Schnittstellen schaden der Hecke.
- Den Grünschnitt nicht entsorgen.
Warum ein Gartenpfleger hilft
Ein Fachbetrieb kennt die Zeiträume, schneidet im richtigen Rhythmus und sorgt mit passendem Werkzeug für saubere Schnitte. Er kümmert sich um den Grünschnitt, und Sie müssen weder auf Termine noch auf Vorschriften achten.
Häufige Fragen
- Darf ich im Sommer Hecken schneiden?
- Schonende Pflegeschnitte sind meist erlaubt, ein starker Rückschnitt nicht. Vor dem Schnitt Nester prüfen.
- Was droht bei einem Verstoß?
- Bußgelder sind möglich. Die genauen Regeln hängen vom Landesrecht ab.