Die 8 Punkte
- Leistungsumfang: Das Leistungsverzeichnis ist Vertragsbestandteil.
- Turnus und Zeiten: wann gereinigt wird und wie Ausfälle nachgeholt werden.
- Laufzeit und Kündigungsfristen.
- Preisregelung: Pauschale oder Abrechnung, Anpassung bei Änderungen.
- Vertretung bei Krankheit und Urlaub.
- Haftung und Versicherung: Nachweis der Betriebshaftpflicht, Regelung bei Schäden.
- Qualitätskontrolle: Begehungen, Mängelanzeige, Frist zur Nachbesserung.
- Subunternehmer: erlaubt oder nicht, und mit welcher Auskunftspflicht.
Mündliche Absprachen reichen nicht
Was nicht schriftlich steht, lässt sich im Streitfall schwer belegen. Halten Sie auch spätere Änderungen schriftlich fest.
Warum klare Reklamationswege wichtig sind
Ein Vertrag, der Reklamationen nur erwähnt, aber keine Reaktionszeit nennt, hilft im Alltag wenig. Vereinbaren Sie, wie schnell nachgebessert wird und wer Ansprechpartner ist.
Was ein Fachbetrieb mitbringt
Ein Fachbetrieb im Gebäudereiniger-Handwerk kennt diese Punkte aus der Praxis und übersetzt sie verständlich in Vertrag und Reinigungsplan. Für Sie heißt das: weniger Verhandlungsaufwand, klare Zuständigkeiten und weniger Rückfragen von Bewohnern.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Lassen Sie Verträge bei Bedarf rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
- Wie lang sollte die Laufzeit sein?
- Das hängt vom Objekt ab. Kürzere Laufzeiten mit Verlängerung geben Flexibilität. Entscheidend sind klare Kündigungsfristen.
- Wer haftet bei Schäden durch die Reinigung?
- Der Dienstleister im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich Versicherungsnachweis und Deckungssumme zeigen.